Expertenforum - Arbeitgeber zahlt KIGA Gebühren direkt an KIGA

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  • 01
    Arbeitgeber zahlt KIGA Gebühren direkt an KIGA

    Guten Tag,

    ein Mandat von uns zahlt die KIGA Gebühren des Kindes einer Mitarbeiterin direkt an den KIGA. Die Rechnung ist auch auf das Mandat ausgestellt und nicht an die Mitarbeiterin.

    Liegt hier auch SV Freiheit der Zahlung vor wie wenn die Rechnung an die Mitarbeiterin gestellt worden wäre und der Arbeitgeber die Summe mit der Lohnabrechnung erstattet hätte?

    Die KIGA Gebühren werden zusätzlich zum geschuldeten Lohn bezahlt.

    Danke für Ihre Mühe

    Gruss

    Markus Vecek

     

  • 02
    RE: Arbeitgeber zahlt KIGA Gebühren direkt an KIGA

    Hallo Herr Vecek,


    sofern die Voraussetzungen von lohnsteuerfreien Kinderbetreuungskosten vorliegen, sind diese auch nicht dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen.


    Sozialversicherungsfrei sind Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt.


    Dabei ist es nach unserer Auffassung unerheblich, ob der Zuschuss an die Mitarbeiterin mit dem Gehalt ausgezahlt oder direkt an die Einrichtung überwiesen wird.


    Den Nachweis der zweckgebundenen Verwendung sollte der Arbeitgeber im Original als Beleg in den Entgeltunterlagen aufbewahren.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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