Hallo, ein Mitarbeiter möchte, wenn er in Rente ist, ab 1.1.2025 als Mitarbeiter im Bereich der Minijob-Höchstgrenze von 6.672,-- € jährlich weiterarbeiten.
Ist es möglich, dass er z.B. das erste Mal im April Vollzeit (ca. 4.000,-- €) und dann nochmal im
Juli einen halben Monat Vollzeit (ca. 2000,--€) verdient und dann vielleicht noch ein paar kleine Einsätze hat. Er würde auf jeden Fall darauf achten, im Jahr nicht über 6.672,-- € zu kommen. Kann ich ihn als Minijobber abrechnen oder wie muss ich ihn abrechnen. Wir arbeiten auf einer Werft und man kann nie vorhersagen, wann ein Schiff zur Reparatur kommt.
Mit freundlichem Gruß
Maren Eggers