Sehr geehrte Damen und Herren, eine Gymnasiastin (Klasse 12) wird im Oktober 18 Jahre.
Sie will auf Minijobbasis neben der Schule eine Beschäftigung ausüben. Da in Sachsen mit der 12. Klasse keine Vollschulzeitpflicht besteht, kann die Schülerin nach der Schule von Montag bis Freitag 4 Stunden (mehr als 2 Stunden) zum Mindestlohn von 12.82 € arbeiten. Können Sie unsere Meinung bestätigen oder sind hierbei noch weitere Grenzen zu beachten?
Vielen Dank Kluge