Sehr geehrte Damen und Herren,
sind Leistungen aus dem AOK-Bonusprogramm (z. B. 0,50 € für 10 TSchritte, 5,00 € für Grippeimpfung....), die ausgezahlt werden, einkommensteuerpflichtig?
Vielen Dank Kluge
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Sehr geehrte Damen und Herren,
sind Leistungen aus dem AOK-Bonusprogramm (z. B. 0,50 € für 10 TSchritte, 5,00 € für Grippeimpfung....), die ausgezahlt werden, einkommensteuerpflichtig?
Vielen Dank Kluge
Sehr geehrter Fragesteller,
der Bundesfinanzhof hat zu dieser Frage mit Urteil vom 06.05.2020 (X R 16/18) sehr differenziert Stellung genommen.
Prinzipiell (und soweit unproblematisch) stellen die Zahlungen keine einkommensteuerpflichtigen Einkünfte dar.
Allerdings führen sie (nach früherer Auffassung der Finanzverwaltung: stets) als "Beitragserstattungen" zu einer Minderung des Sonderausgabenabzugs in der Einkommensteuererklärung des jeweiligen Zahlungsempfängers.
Dem ist der Bundesfinanzhof entgegentreten und verlangt folgende Unterscheidung:
- Soweit mit den Zahlungen der Krankenkassen (wenn auch pauschaliert) Aufwand der Steuerpflichtigen erstattet wird, den diese betreiben, um sich z.B. gesundheitsbewusst zu verhalten, liegt eine (einkommensteuerlich nicht relevante) Aufwandserstattung vor. Der Sonderausgabenabzug ist dann nicht zu reduzieren.
- Wenn ohne Charakter als (ggf. pauschale) Aufwandserstattung die Zahlungen allgemein gesundheitsbewusstes Verhalten "prämieren" sollen, sind sie als Beitragserstattung (durch Reduzierung des Sonderausgabenabzugs) einkommensteuerlich zu berücksichtigen.
Bei den von Ihnen genannten Beispielen wäre die Zahlung im Zusammenhang mit der Grippeimpfung als pauschalierter Aufwandsersatz (Wegekosten etc.) und der "Bewegungsbonus" von EUR 0,50 für 10.000 Schritte als Beitragserstattung einzuordnen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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