Liebes Expertenteam,
ein Mitarbeiter war AU vom 01.08.2025-11.09.2025 (42 Tage Lohnfortzahlung). Am 12.09.2025 soll er wieder arbeiten kommen. Der Arbeitseinsatzort passt ihm nicht und er meldet sich 4 Stunden später krank, mit der Begründung er habe einen Rückfall erlitten. Es kommt eine neue AU ab 12.09.2025 mit neuer Diagnose - laut Krankenkasse angeblich keine Vorerkrankung. Wieder 6 Wochen AU. Welche rechtlichen Mittel hat der Arbeitgeber, wenn er die Diagnose anzweifelt, da der Arbeitnehmer ja selber mitgeteilt hat, dass es sich um einen Rückfall handelt. Der Arbeitgeber ist nicht bereit noch einmal - ohne weiter Prüfung - Lohnfortzahlung zu leisten.
Vielen Dank.
Tanja