Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Anzahl unterhaltsberechtigte bei Pfändung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben folgende Fragestellung: Wir haben eine Lohnpfändung bei einer Mitarbeiterin vorliegen und bisher haben wir Null unterhaltsberechtigte Personen berücksichtigt. Die Mitarbeiterin hat einen 20 jährigen Sohn, der eine eigene Vollzeitbeschäftigung (keine Ausbildung) ausübt. Der Sohn lebt noch im Haushalt der Mitarbeiterin. Die Mitarbeiterin verlangt, dass wir den Sohn als unterhaltsberechtigte Person berücksichtigen. Wir sind aber der Meinung, der Sohn ist wirtschaftlich selbständig und nicht mehr unterhaltsberechtigt. Wer hat Recht?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Anzahl unterhaltsberechtigte bei Pfändung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Eine zu berücksichtigende Unterhaltsverpflichtung besteht nur dann, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht. Die Eltern sind ihren Kindern bis (jedenfalls) zum Abschluss der Erstausbildung unterhaltsverpflichtet. Dies setzt aber voraus, dass tatsächlich eine Erstausbildung absolviert wird. Ist die Person dagegen bereits selbst in Vollzeit in einem Arbeitsverhältnis tätig, besteht für die Eltern keine Unterhaltsverpflichtung mehr. Das heißt, der Sohn ist hier nicht zu berücksichtigen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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