Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Fragestellung: Wir haben eine Lohnpfändung bei einer Mitarbeiterin vorliegen und bisher haben wir Null unterhaltsberechtigte Personen berücksichtigt. Die Mitarbeiterin hat einen 20 jährigen Sohn, der eine eigene Vollzeitbeschäftigung (keine Ausbildung) ausübt. Der Sohn lebt noch im Haushalt der Mitarbeiterin. Die Mitarbeiterin verlangt, dass wir den Sohn als unterhaltsberechtigte Person berücksichtigen. Wir sind aber der Meinung, der Sohn ist wirtschaftlich selbständig und nicht mehr unterhaltsberechtigt. Wer hat Recht?
Vielen Dank.