Sehr geehrte Experten,
ein MA wechselt innerhalb des Konzerns von einem Betrieb zum anderen. Die Betriebe haben unterschiedliche Betriebsnummern, außerdem werden beide Betriebe beim selben Lohnbüro abgerechnet.
Annahme Wechsel zum 01.01.2026 => Ist es daher zulässig, die Vorjahres-Werte aus dem Lohnkonto zu übernehmen, und z.B. dahingehend die März-Klausel für eine Zahlung 01.26-03.26 zu prüfen / anzuwenden?
Oder ist dies nicht erlaubt, da es ein regulärer Austritt bei Betrieb A z. 31.12.25 und regulärer Eintritt bei Betrieb B zum 1.1.26 ist.
Danke für eine Erst-Auskunft,
VG
TOM_MGG