Sehr geehrte Damen und Herren,
ein schwerbehinderter Mitarbeiter hat per Gesetz einen Anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub.
Ein Mitarbeiter hat einen Anerkennungsbescheid vorgelegt. Einen Scherbehindertenausweis hat er nicht. Der Anerkennungsbescheid wird m.W. nur durch einen Aufhebungsbescheid aufgehoben. Aus dem Anerkennungsbescheid ist kein Ende und auch keine erneute Überprüfung erkennbar.
Wie ist hier vom Mitarbeiter der Nachweis über die fortbestehende Schwerbehinderung zu erbringen, sodass er den (weiteren) Anspruch auf den Zusatzurlaub auch für die Folgejahre erwirkt.
Normalerweise orientieren wir uns am Gültikeitsende des Schwerbehindertenausweises. Nur hat eben dieser Mitarbeiter keinen Ausweis.