Expertenforum - Ansparung Wertguthaben nach § 7b SGB IV

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  • 01
    Ansparung Wertguthaben nach § 7b SGB IV

    Hallo liebes Expertenteam,

    gibt es eine gesetzlich festgelegte Größe bis zu welcher man Wertguthaben ansparen kann? Falls nicht und das gesamte Monatsgehalt wird angespart, kommt bei gesetzlich pflichtkrankenversicherten Arbeitnehmenden die einmonatige kostenlose Weiterversicherung zur Anwendung und freiwillig gesetzlich Krankenversicherte müssten sich für einen Monat als Selbstzahler versichern?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung

    Mit besten Grüßen

    HR-Expatriates

  • 02
    RE: Ansparung Wertguthaben nach § 7b SGB IV

    Guten Tag,
     
    bei der Antwort auf Ihre Frage unterstellen wir, dass mit den Mitarbeitenden eine Wertguthabenvereinbarung im Sinne des § 7b SGB IV geschlossen wurde.
    Hierbei wird auf Grund einer Vereinbarung in Arbeitsentgelt umgerechnetes Arbeitszeitguthaben aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung von einem Arbeitnehmer angespart, um es zu einem späteren Zeitpunkt für eine Freistellung von der Arbeitsleistung in Anspruch zu nehmen.
     
    Einen Höchstbetrag gibt es grundsätzlich nicht. Dass (restliche) monatliche Arbeitsentgelt muss jedoch nach Abzug der Einzahlung oberhalb einer geringfügigen Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB IV bleiben. Der Grund für diese Grenze ist der Fortbestand der Sozialversicherungspflicht (§ 7b Nr. 5 SGB IV).
     
    Bezogen auf Ihre Fragestellung ist somit im Jahr 2024 eine Überführung des monatlichen Entgelts lediglich oberhalb von 538 Euro möglich. Die Sozialversicherungspflicht bleibt somit immer erhalten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Ansparung Wertguthaben nach § 7b SGB IV

    Vielen Dank für Ihre Antwort.


    Mit besten Grüßen

    HR-Expatriates

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