Guten Tag,
eine Mitarbeiterin bekommt ab dem 01.03.2026 eine vorgezogene Altersrente mit Abzügen wg. Schwerbehinderung (sie ist dann 62 Jahre alt), sie möchte aber so weiterarbeiten wie bisher (Teilzeit im Übergangsbereich) bzw. bald vielleicht noch mehr. Ist es sozialversicherungsrechtlich möglich? Brauchen wir einen Sachgrund, wie lange kann/muss man befristen? Welche Schlüsselung muss ich eingeben (Beitragsgruppe/Personengruppe)?
Vielen Dank