Hallo Expertenteam,
für einen Mitarbeiter sollen Mehrarbeitsstunden aus den Jahren 2021/2022 (ggfs. auch älter) ausbezahlt werden. Der Mitarbeiter ist bei uns noch beschäftigt. Es besteht keine Wertguthabenvereinbarung. Die angesammelten Stunden können z.Zt. aus betrieblichen Gründen nicht in Freizeit genommen werden, sie befinden sich auf einem Gleitzeitkonto.
Da die Stundenzahl schon sehr hoch ist, haben wir vor sie auszuzahlen.
Unser Abrechnungssystem kann maximal bis auf den 01.01.2024 Rückrechnungen erstellen.
Laufende Mehrarbeitsstunden, die im jeweiligen Monat angefallen sind, haben wir bereits per Rückrechnung als lfd. Entgelt in den einzelnen Monaten abgerechnet. (max. bis 01.2024)
Wie gehen wir mit den restlichen Mehrarbeitsstunden um?
Wie erfolgt hier die Verbeitragung? Evtl. als Einmalzahlung mit U1 Pflicht?
Was müssen wir in Zukunft machen, damit wir weiterhin korrekte Abrechnungen erstellen?
Viele Grüße
V. Bauer