Hallo Expertenteam,
bei einer Firma sind für die AN vertraglich Provisionen, bei Abschluss von Projekten festgelegt.
Auszug Arbeitsvertrag: Zusätzlich zum Festgehalt werden für erfolgreiche abgeschlossene Projekte, die durch den AN verantwortlich bearbeitet wurden, eine Prämie in Höhe von 7% des Rechnungsbetrags gezahlt. Die Prämien werden jeweils für den Monat berechnet, in dem der Kunde die Rechnung des Projektes bezahlt. Die Auszahlung erfolgt mit der Gehaltsabrechnung des Folgemonats.
Die Provisionen bei den AN fallen sehr unterschiedlich aus, zwischen 300,00€ und 4.000€ im Monat. Auch fallen die Prämien unterschiedlich häufig an, je nachdem wie groß die Projekte sind. Es ist so, dass die Mitarbeiter zwischen 3 und 12 Prämien im Jahr erhalten, z.B. gleicher AN im Jahr 2021: in 3 Monaten Provisionen, 2022: in 11 Monaten Provisionen.
Sind diese Provisionen auf das regelmäßige JAEG anzurechnen? Mit Anrechnung der Provisionen (vorausschauend betrachtet) liegen mehrere AN über der JAEG und müssten 2023 auf freiwillige KV geschlüsselt werden.
Hierzu habe auch noch eine zweite Frage: Wie müssen diese Provisionen abgerechnet werden als laufendes Entgelt oder als Einmalbezug?
Vielen Dank für Ihre Hilfe