Guten Tag,
folgender Fall:
Ein Betrieb schließt zum 31.05.
Es wurden alle Arbeitnehmer betriebsbedingt gekündigt, demnach besteht für die gekündigten Mitarbeiter Urlaubsanspruch für den Zeitraum 01.01.-31.05.
Ein Mitarbeiter weigert sich nun seinen Urlaubswunsch für diesen Zeitraum anzugeben / möchte keinen Urlaub nehmen.
Darf der Arbeigeber "Zwangsurlaub" verordnen, damit die Urlaubstage für das aktuelle Jahr abgebaut werden können?
Greift § 7 Abs. 1 BurlG in diesem Fall zu Gunsten des Arbeitgebers?
Im Arbeitsvertrag ist nur der Passus:
"Bei der Festlegung von Zeitpunkt und Dauer des Urlaubs werden die betrieblichen Interessen und Bedürfnisse angemessen berücksichtigt. "
Beitriebsvereinbarung und Tarifvertrag existieren nicht.
Vielen Dank.