Guten Tag liebe Experten,
unser DRV Betriebsprüfer hatte folgenden Hinweis (keine Feststellung) an uns:
Wir haben unsere freiw. gesetzl. KV/PV-versicherten MA mit BGR-Schlüssel 0111 geschlüsselt. Dies ist meiner Meinung nach auch zu 100% korrekt. Wir haben das Selbstzahler-Verfahren im Einsatz, d.h. wir zahlen den AG Zuschuss KV/PV an die MA aus und der MA bezahlt dann den Gesamtbeitrag an die jeweilige Krankenkasse.
Der Prüfer meinte allerdings, dass er die Schlüsselung 0111 nicht kennt, und daher die Schlüsselung 0110 korrekt wäre.
Beitragsmäßig hat diese Thematik keine Auswirkung, hier läuft alles ordnungsgemäß ab. Nur der PV Schlüssel 1 störte den Prüfer.
Können Sie mir eine gesetzliche Grundlage für die Korrekte Verschlüsselung 0111 für Selbstzahler nennen? Ich bin mir eigentlich zu 100% sicher, dass wir hier korrekt verschlüsseln. Gibt es eine Wahlmöglichkeit für uns als Arbeitgeber, ob wir mit 0110 oder mit 0111 verschlüsseln? Auch dies wäre mir unbekannt.
Der Prüfer meinte, durch die 1 bei PV erwartet die Krankenkasse eigentlich von uns als Arbeitgeber im Beitragsnachweis den vollen PV-Beitrag, dahingehend müsste eine Differenz eigentlich zu erkennen sein, die es faktisch aber natürlich nicht gibt, da die PV über den MA an die Pflegekasse(=KK) überwiesen wird.
Danke vorab für Ihre Einschätzung.
VG
TOM_MGG