Guten Tag,
wir haben den Fall eines Mandanten bei dem ich nicht sicher bin wie er bei der KK anzumelden ist:
der Mitarbeiter hat einen Azubi Vertrag als Schreiner am 01.09.22 abgeschlossen der in der Probezeit zum 31.10.22 vom anderen Arbeitgeber gekündigt wurde. Er besucht die Berufsschule weiterhin, wie wenn ein Ausbildungsverhältnis besteht und behält deshalb seinen Auszubildendenstatus bei der Handwerkskammer.
Die Handwerkskammer sagt: Wenn er ein Arbeitsverhältnis oder auch nur einen Minijob annimmt, verliert er seinen Auszubildendenstatus.
Das Mandat - der neue Arbeitgeber - würde ihn jetzt gerne als Praktikant für 3 Monate weiterbeschäftigen und bei Eignung dann das Azubi Vertragsverhältnis weiterführen.
Die Handwerkskammer will: ein Praktikum das dem Ausbildungsstatus entspricht.
Ich weis jetzt nicht wie ich ihn anmelden soll, Personengruppe 105 geht wohl nicht und PG 102 als Azubi bin ich nicht sicher.
Er soll monatlich EUR 645 monatlich- 2 drittel der Ausbildungsvergütung - bekommen, dafür arbeitet er 80 Stunden im Monat, also unter Mindestlohn. Für 3 Monate.
Wie kann ich ihn in der sv mit welchem Schlüssel richtig anmelden und abrechnen?
oder geht das so gar nicht als "Praktikant unter Mindestlohn"
Gruss
Markus Vecek