Guten Tag,
wir haben eine neue Mitarbeiterin, die bei uns in Teilzeit angestellt ist. Die Mitarbeiterin ist aufgrund einer früheren Beschäftigung verbeamtet und privat kranken- und pflegeversichert. Sie erhält aus dem ehemaligen Beamtenverhältnis eine Art Rente (Mindestversorgung). Wir sind Nebenarbeitgeber.
Aufgrund des Beamtenstatus ist sie weiterhin privat versichert in der KV und PV.
Die Mitarbeiterin ist 43 Jahre alt und hat somit weder das 55. Lebensjahr, noch die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht.
Nun unsere Fragen hierzu:
- Mit welchem Dokument kann uns die Mitarbeiterin die private KV/PV nachweisen?
- Müssen wir als AG einen Zuschuss zur PKV leisten? Wir gehen davon aus, dass der Bund anhand der laufenden Bezüge bereits einen Zuschuss bezahlt.
- Die Mitarbeiterin hat uns mitgeteilt, dass aufgrund ihres Beamtenstatus und der Rentenzahlung durch den Bund kein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung abzuführen ist. Könnten Sie dies bitte einmal prüfen? Falls durch den Arbeitnehmer tatsächlich kein Beitrag zur AV zu entrichten ist, muss dann der Arbeitgeber den hälftigen Anteil abführen?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Einschätzung.