Hallo Expertenteam,
der Arbeitgeber plant die Überstunden von mehreren Mitarbeitern auszubezahlen. Der Zeitraum der Entstehung liegt jedoch teilweise bereits weit vor 2024, wir eine maschinelle Rückrechnung jedoch nur bis zum 01.01.2024 durchführen können.
Wenn wir uns nun entscheiden würden diese "alten" Überstunden z.B. im Oktober 2025 auszubezahlen, wäre es dann richtig, wenn wir manuell in die Entstehungsmonate (z. B. 09.2022 / 10.2022 usw.) gehen, um dort die jeweilige Neuberechnung (unter Berücksichtigung der jeweiligen BBG) mit den errechneten Überstundenbeträgen als lfd. Bezug durchzuführen?
Oder welche Lösung gibt es für unser Problem, wenn wir aufgrund der Höhe der aufgelaufenen Überstunden keine Freistellung gewähren können.
Steuerrechtlich würde die Zahlung als lfd. Bezug in den Auszahlungsmonat fließen, oder?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
V. Bauer