Eine AN war vom 01.09.2023 bis 31.10.2023 (mit PGS 101) beschäftigt, die Lohnsteuerbescheinigung für diesen Zeitraum wurde in 2023 dem Finanzamt übermittelt. Die Krankenkasse dieser AN hat im Nachhinein (in 05/2024) beurteilt, dass für diese AN keine Beiträge zur KV und PV zu entrichten waren (da die parallele Selbständigkeit dieser AN überwogen hat). Daraufhin wurde in 07/2024 eine entsprechende Abrechnungskorrektur vorgenommen: Die ursprünglich von der AN entrichteten KV- und PV-Beiträge wurden der AN erstattet. Eine Veränderung der Höhe der abzuführenden Lohnsteuer hat sich dadurch nicht ergeben, bereits ursprünglich war (wegen der geringen Entgelt-Höhe) keine Lohnsteuer angefallen. Lediglich die Angaben in Zeile 25 und 26 haben sich verändert, in diesen beiden Zeilen war nun eigentlich „0“ anzugeben - Ist deshalb jetzt eine neue Lohnsteuerbescheinigung für 2023 dem Finanzamt zu übermitteln? Oder gilt auch, wenn sich lediglich in Zeile 25 u. 26 eine Veränderung ergibt, eine bereits übermittelte Bescheinigung darf nicht verändert nochmal gesendet werden (und stattdessen muss eine separate Info an das zuständige Finanzamt der AN erfolgen)?