Ich habe eine Frage bezüglich der Lohnumwandlung durch eine Direktversicherung in der Midizone. Bei einer Konstellation von 620 Euro Gehalt und einer 200 Euro Umwandlung durch die Direktversicherung liegt das Entgelt ohne Direktversicherung im Minijobbereich. Muss in diesem Fall der Arbeitnehmer aufgrund der Umwandlung als Minijob umgeschlüsselt werden, oder kann die Abrechnung weiterhin in der Midizone erfolgen?
Ich danke Ihnen im Voraus