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  • 01
    Anerkennung einer Lebenspartnerschaft

    Guten Abend, zwei griechische Staatsangehörige haben einen Lebenspartnerschaftsvertrag geschlossen. Die eine Person ist von Geburt an ein Mann, die andere Person von Geburt an eine Frau. Für diesen Vertrag muss man nicht heiraten. Um diesen Vertrag aufzulösen, muss man aber "geschieden" werden. Unter welchen Voraussetzungen wird diese eheähnliche Gemeinschaft vom Finanzamt als "Ehe" anerkannt? Danke

  • 02
    RE: Anerkennung einer Lebenspartnerschaft

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Anerkennung als Ehe erfolgt (nur), wenn die Gemeinschaft nach dem eigenen (griechischen) Recht als Ehe zu behandeln ist und dieses nationale Recht nicht zwingenden Vorgaben des deutschen Rechts (sog. ordre public) widerspricht (BFH vom 06.12.1985 – VI R 56/82). Letzteres wird für Griechenland nicht relevant werden.

    Entscheidend ist also, ob die Gemeinschaft in Griechenland rechtlich als Ehe behandelt wird.


    Für lohnsteuerliche Zwecke sind allein die ELStAM der Beteiligten entscheidend.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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