Sehr geehrte Damen und Herren,
eine AN muss als Zeuge vor dem Gericht erscheinen. Der AN kann ja vor Gericht seinen Lohnausfall einfordern. Kann der AN seinen Lohnausfall nur einfordern, wenn die Einladung als Zeuge geschäftlich bedingt war oder gilt dies auch bei privaten Angelegenheiten.
Vielen Dank für die Rückmeldung.