Expertenforum - AN muss vor Gericht

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  • 01
    AN muss vor Gericht

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine AN muss als Zeuge vor dem Gericht erscheinen. Der AN kann ja vor Gericht seinen Lohnausfall einfordern. Kann der AN seinen Lohnausfall nur einfordern, wenn die Einladung als Zeuge geschäftlich bedingt war oder gilt dies auch bei privaten Angelegenheiten.


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: AN muss vor Gericht

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Anspruch auf Zeugenentschädigung, der bei Gericht geltend gemacht werden kann, besteht unabhängig davon, ob es sich um eine private oder dienstliche Angelegenheit handelt.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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