In einem Unternehmen (ca. 130 Mitarbeiter) hat ein AN ein 20-jähriges Betriebsjubiläum. Aus diesem Anlass geht der Vorgesetzte mit dem Jubilar (welcher keine Sachgeschenke aus Anlass des Jubiläums erhalten hat) und zwei weiteren AN in ein Restaurant essen (also insgesamt 4 AN des Unternehmens). Die Rechnung (inkl. Trinkgeld und Umsatzsteuer ) beträgt insgesamt 452 € (also 113 € pro AN).
Grundsätzlich gilt m. E.: Zuwendungen des Arbeitgebers aus Anlass eines runden (10-, 20-, 25-, 30-, 40-, 50- oder 60-jährigen) Arbeitnehmerjubiläums gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn die Aufwendungen nicht mehr als 110 EUR brutto pro teilnehmende Person betragen.
Wie ist im o.g. Sachverhalt (Überschreitung der 110 € pro Kopf) zu verfahren?
Müssen die 452 € dem individuellem Lohnsteuerabzugs beim Jubilar unterworfen werden, oder 113 € bei jedem der vier Teilnehmer)?
Könnte der AG die 452 € auch pauschalversteuern (z.B mit 30 %)?
Ist ist im Sachverhalt eventuell auch die 96 %-Regelung (4 % Bewertungsabschlag) anwendbar (damit würden dann auch die 110 € pro AN nicht überschritten werden)?