Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Altersteilzeit. Ein MA ist aktuell aufgrund Überschreitens der JAE privat krankenversichert. Er hat bereits das 55 Lj. überschritten.
Aktuell zahlen wir als AG den hälftigen KV-Beitrag, höchstens bis zur Höchstgrenze.
Ab dem Zeitpunkt der Altersteilzeit wird der MA die JAE nicht mehr überschreiten, muss aber in der privaten KV m.E. bleiben.
Der AG-Beitrag zur KV wäre aufgrund des geringen Lohns geringer.
Muss der AG weiter den hälftigen KV-Beitrag der privaten KV tragen oder ist jetzt auf den prozentualen Anteil abzustellen? Mit letzterem würde der MA auf einigen Kosten sitzen bleiben.
Ich habe leider hierzu keine Quellen (Besprechungsergebnisse) gefunden und auch dafür wäre ich dankkbar.
Schönen Gruß