Expertenforum - Altersteilzeit Blockmodell + Job-Bike-Leasing per Entgeltumwandlung

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  • 01
    Altersteilzeit Blockmodell + Job-Bike-Leasing per Entgeltumwandlung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gibt es gesetzliche Vorgaben, wie mit einem MA umzugehen ist, der bei Start der ATZ im Blockmodell in der Arbeitsphase noch ein Job-Bike per Entgeltumwandlung betreibt? Darf die Entgeltumwandlung in dei Freistellungsphase reichen oder muss diese bei Beginn Freistellungsphase spät. enden?! Wie ist mit der Aufstockung diesbezüglich umzugehen sowie der Wertguthaben-Auf- und Abbau?

    Der TvÖD regelt z.B., dass das Job-Bike Leasing im Blockmodell während ATZ Freistellphase untersagt ist. Mir erschließt sich aber nicht, warum das der Fall ist bzw. der Hintergrund dafür. Warum sollten MA während der ATZ Freistellungsphase nicht ihr Job-Bike weiter nutzen dürfen...?!

    Was gilt aber in Betrieben, so wie bei uns, wo kein TVÖD gilt, und auch der TV dafür keine eigenständige Regelungen für die Nutzung während ATZ Blockmodell vorsieht?

    Danke vorab für eine Einschätzung,

    Grüße

    TOM_MGG

  • 02
    RE: Altersteilzeit Blockmodell + Job-Bike-Leasing per Entgeltumwandlung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Auf gesetzlicher Grundlage kann eine Entgeltumwandlung (Jobbike) auch während eines Altersteilzeitverhältnisses im Blockmodell vereinbart und durchgeführt werden. Die Entgeltumwandlung kann auch in die Freistellungsphase der Altersteilzeit hineinreichen. Der Aufstockungsbetrag berechnet sich dann aus dem verringerten Entgelt. Für den Aufbau der Wertguthaben gelten insoweit keine Besonderheiten.


    Für weitere Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Altersteilzeit Blockmodell + Job-Bike-Leasing per Entgeltumwandlung

    Hallo Experten-Team, vielen Dank für die Erstauskunft.

    In der Annahme, dass der Leasing-Vertrag in die Freistellungsphase im Blockmodell hineinreicht => es ist angedacht, die 100% Leasingrate in der Arbeitsphase weiterhin abzuziehen, ebenso dann während der Freistellungsphase bis zum Ende des Leasing-Vertrags.

    Oder müsste in der Arbeitsphase zwecks Wertguthaben / Blockmodell nur 50% der 100% Leasingrate abgezogen werden und während der KOMPLETTEN Freistellungsphase die anderen 50% jeweils + zusätzlich die 100% für die Dauer des Leasings während Freistellphase? Oder wird das hier dann nicht zu verkompliziert?

    Gibt es hier gesetzliche Regelungen?

    Danke vorab nochmals,

    VG

    TOM_MGG

  • 04
    RE: Altersteilzeit Blockmodell + Job-Bike-Leasing per Entgeltumwandlung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Nachfrage.


    Vorzugswürdig ist die von Ihnen angedachte Variante, wonach die Entgeltumwandlung sowohl während der Arbeitsphase als auch während der Freistellungsphase zu 100 % vollzogen wird.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 05
    RE: Altersteilzeit Blockmodell + Job-Bike-Leasing per Entgeltumwandlung

    Vielen Dank, gibt es dann noch Rückschlüsse wie sich das Regelarbeitsentgelt bei Jobbike Leasing per Entgeltumwandlung zusammensetzt?

    Aktuell gehe ich davon aus, dass vom RAE die 100% Leasingrate abgezogen werden muss, und die 0,25% Versteuerung (Sachbezug) oben drauf gerechnet werden muss. Das ist dann auch die Grundlage für die Berechnung der Aufstockungsbeträge (Entgeltaufstockung gesetzl. 20% + RV-Aufstockung v. on-top 80% v. RAE, aber gedeckelt auf max. 90% v. BBG RV). Korrekt?

    VG

    TOM_MGG

  • 06
    RE: Altersteilzeit Blockmodell + Job-Bike-Leasing per Entgeltumwandlung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Nachfrage.


    Meines Erachtens ist Ihre Berechnung korrekt.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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