Hallo Zusammen,
kann ein Arbeitnehmer mit BGS: 0120 und PGS:101 (Altersregelgrenze erreicht 01.01.2026, geb. am 01.11.1959, privat GKV-versichert, kein Antrag auf die Rente gestellt), die Aktivrente nutzen? Der PGS: 101 (nicht 119 oder 120) Laut FAG Aktivrente wird erwähnt, dass die gesetzliche Regelaltersgrenze sowie die RV-Beiträge durch den Arbeitgeber ausschlaggebend sind, ohne Einzelheiten d. Bedienungen alle aufzuführen, Die SV-Beiträge werden sich dann weiterhin auf das volle SV-Entgelt für AG und AN berechnen?