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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Aktivrente für Arbeitnehmer mit BGS 0120 und PGF 101

    Hallo Zusammen,

    kann ein Arbeitnehmer mit BGS: 0120 und PGS:101 (Altersregelgrenze erreicht 01.01.2026, geb. am 01.11.1959, privat GKV-versichert, kein Antrag auf die Rente gestellt), die Aktivrente nutzen? Der PGS: 101 (nicht 119 oder 120) Laut FAG Aktivrente wird erwähnt, dass die gesetzliche Regelaltersgrenze sowie die RV-Beiträge durch den Arbeitgeber ausschlaggebend sind, ohne Einzelheiten d. Bedienungen alle aufzuführen, Die SV-Beiträge werden sich dann weiterhin auf das volle SV-Entgelt für AG und AN berechnen?

  • 02
    RE: Aktivrente für Arbeitnehmer mit BGS 0120 und PGF 101

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage zur „Aktivrente“ betrifft auch steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie Fachanwälten für Steuerrecht.
     
    Zum sozialversicherungsrechtlichen Aspekt nehmen wir aber gerne wir folgt Stellung.
     
    Der monatliche Steuerfreibetrag von 2.000 Euro findet keine Anwendung auf das Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Es bleibt somit bei der üblichen sozialversicherungsrechtlichen Bewertung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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