Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Aktivrente - Freibetrag für ehemalige Beamte

    Sehr geehrtes Experten-Team,


    ein Beschäftigter bezieht eine beamtenrechtliche Pension und ist daneben bei uns in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis tätig. Da es sich hierbei um ein weiteres Dienstverhältnis handelt, erfolgt die Abrechnung lohnsteuerlich nach Steuerklasse 6.

    Zum 01.01.2025 hat der Beschäftigte die reguläre Regelaltersgrenze erreicht.


    Vor diesem Hintergrund bitten wir um Ihre Mitteilung, ob für diesen Beschäftigten der steuerliche Freibetrag nach dem Aktivrentengesetz in Höhe von bis zu 2.000,00 EUR monatlich im Beschäftigungsverhältnis Anwendung findet. Nach unserer Einschätzung dürfte der Freib


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Aktivrente - Freibetrag für ehemalige Beamte

    Sehr geehrter Fragesteller,


    im geschilderten Fall ist § 3 Nr. 21 EStG anwendbar (der Freibetrag also verfügbar), wenn der Arbeitnehmer bestätigt, dass die Steuerbefreiung nicht bereits in einem anderen Arbeitsverhältnis berücksichtigt wird; die Bestätigung ist zum Lohnkonto zu nehmen (§ 3 Nr. 21 Satz 4 und 5).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
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