Sehr geehrtes Experten-Team,
ein Beschäftigter bezieht eine beamtenrechtliche Pension und ist daneben bei uns in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis tätig. Da es sich hierbei um ein weiteres Dienstverhältnis handelt, erfolgt die Abrechnung lohnsteuerlich nach Steuerklasse 6.
Zum 01.01.2025 hat der Beschäftigte die reguläre Regelaltersgrenze erreicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Ihre Mitteilung, ob für diesen Beschäftigten der steuerliche Freibetrag nach dem Aktivrentengesetz in Höhe von bis zu 2.000,00 EUR monatlich im Beschäftigungsverhältnis Anwendung findet. Nach unserer Einschätzung dürfte der Freib
Vielen Dank.