Muss der Steuerfreibetrag für die Aktivrente bei Arbeit über das Rentenalter hinaus beim Finanzamt durch den Arbeitnehmer beantragt werden oder muss der Arbeitgeber hier aktiv werden und dies bei der Abrechnung berücksichtigen?
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Aktivrente
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RE: Aktivrente
Sehr geehrter Fragesteller,
die "Aktivrente" ist noch nicht gesetzlich geregelt. Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf befindet sich derzeit zur Beratung im Bundestag.
Sollte die aktuelle Textfassung beschlossen werden, würde als § 3 Nr. 21 EStG (neu eingefügt) ein Steuerfreibetrag von monatlich EUR 2.000 für Einnahmen aus nicht selbständiger Arbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze (soweit nicht Einnahmen bereits nach anderen Vorschriften steuerfrei sind) gelten. In Steuerklasse VI soll der Freibetrag nur berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige gegenüber dem Arbeitgeber bestätigt, dass die Steuerbefreiung nicht bereits in einem anderen Dienstverhältnis stattfindet. Die Bestätigung ist zum Lohnkonto zu nehmen.
Die in Anspruch genommenen Freibeträge sollen nach § 41b EStG in der Lohnsteuerbescheinigung dokumentiert und den Finanzämtern übermittelt werden.
Im dargestellten Umfang müssen die Arbeitgeber (bei Verabschiedung des Gesetzentwurfs) die Regelung umsetzen. In der Gesetzesbegründung (Seite 2, Abschnitt E. 2) wird ausgeführt, der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft liege "unterhalb der Bagatellgrenze".
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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