Hallo, folgende Konstellation:
Werkstudent hat in der gesetzl. Krankenkasse seine studentische KV, der Arbeitgeber, der ihn als WErkstudent mit RV-Pflicht beschäftigt, möchte nun seine Beiträge übernehmen. M.E. nach sind diese steuerpflichtig, kann hier pauschaliert werden?