Hallo,
wir möchten einer ANín einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten gewähren. Rechnung als Nachweis liegt vor (Zeitraum 08/23 - 07/24). Kann man in 07/24 einen beliebigen Betrag (oder vollen Rechnungsbetrag für Jahresüberschreitende Rechnung) erstatten oder muss hier eine mtl. Erstattung erfolgen? Und ist diese dann auf das Jahr 2024 begrenzt?
Vielen Dank.