Expertenforum - AG Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten

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  • 01
    AG Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten

    Hallo,

    wir möchten einer ANín einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten gewähren. Rechnung als Nachweis liegt vor (Zeitraum 08/23 - 07/24). Kann man in 07/24 einen beliebigen Betrag (oder vollen Rechnungsbetrag für Jahresüberschreitende Rechnung) erstatten oder muss hier eine mtl. Erstattung erfolgen? Und ist diese dann auf das Jahr 2024 begrenzt?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: AG Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten

    Sehr geehrter Fragesteller,


    der nachgewiesene Betrag kann (auch jahresübergreifend) komplett in 2024 erstattet werden. Die Zahlung ist dann mit dem Originalbeleg dem Jahr 2024 zuzuordnen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht


     

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