Sehr geehrte Experten,
wir sind uns bei der AG-Zuschuss-Ermittlung für die PKV eines neuen Mitarbeiter unsicher und würden um Unterstützung bitten:
Ein neuer Beschäftigter hat beim Vorarbeitgeber seine Altersteilzeit beendet.
Er kann direkt im Anschluss die Rente für besonders langjährig Versicherte beziehen (Jahrgang 1960, Vollrente). Für diese Rente hat er einen Zuschuss von der RV beantragt und wird für seine PKV einen Zuschuss i. H. v. rd. 230€ von der DRV erhalten.
Ebenfalls direkt im Anschluss an seine Alterszeitzeit wird er nun bei uns für 2 Jahre befristet eine Beschäftigung aufnehmen. Die Beschäftigung wird Vollzeit ausgeübt, das monatl. Entgelt übersteigt die BBMG KV/PV und auf RV/ALV.
Die Schlüsselung PGr 120 und BGr. 3 1 1 1 ist uns klar, aber wir sind uns nicht sicher, wie wir mit dem Zuschuss zur PKV, den der Beschäftigte von der Dt. Rentenversicherung erhält, umgehen müssen.
Muss der Beitrags-Zuschuss, den die Dt. Rentenversicherung übernimmt, auf den Höchstzuschuss angerechnet werden oder müssen wir den AG-Zuschuss für die Beschäftigung bei uns "ganz normal wie immer" (also max. Höchstzuschuss 421,77€, aber höchstens 50% tatsächlich geleistete Basisabsicherungsbeiträge) ermitteln?
Vielen Dank für Ihre Mühe und
Freundliche Grüße