Expertenforum - AG-Zuschuss parallel zu PKV und gesetzlicher Versicherung

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  • 01
    AG-Zuschuss parallel zu PKV und gesetzlicher Versicherung

    Hallo liebes Experten-Team,


    mit einem unserer Beschäftigten sind wir in Diskussion, ob wir als Arbeitgeber Zuschuss leisten müssen oder nicht. Ich hoffe Sie können Licht in die fragliche Konstellation bringen.


    Sachverhalt:

    Der Beschäftigte wechselte ab 10/2024 in die private Krankenversicherung. Seine beiden Kinder waren bis dahin bei ihm in der gesetzlichen Versicherung familienversichert.

    Die private Kasse nahm ein Kind ebenfalls auf. Das andere Kind nicht.

    Für das nicht in die PKV aufgenommene Kind fallen nun Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung an.


    Die AG-Pflichtzuschüsse für die private KV für den Beschäftigten und sein ebenfalls in die PKV aufgenommenes Kind stehen nicht zur Diskussion.


    Uneinigkeit besteht jedoch darüber ob wir als Arbeitgeber für das 2. Kind, das von der PKV nicht aufgenommen wurde und nun gegen Beitragszahlung gesetzlich versichert werden muss (also nicht mehr beitragsfrei familienversichert werden kann), ebenfalls einen AG-Zuschuss bezahlen müssen.

    Der Versicherungsvertreter des Beschäftigten ist der Ansicht wir müssten sowohl für die private als auch für die gesetzliche Versicherung AG-Zuschüsse bezahlen.

    Einerseits ist dies in unserem Abrechnungssystem nicht möglich (wir gehen davon aus, dass es daher auch nicht vorgesehen ist), und andererseits lässt sich dies auch unserer Auffassung nach nicht aus den §§ 257 SGB V i. V. m. § 10 SGB V und 61 SGB XI herauslesen.


    Diese Konstellation ist bei uns bisher noch nie aufgetaucht, daher würden wir um eine Einschätzung bitten.

  • 02
    RE: AG-Zuschuss parallel zu PKV und gesetzlicher Versicherung

    Hallo BarbaraE,
     
    da bei der Ermittlung des Arbeitgeberzuschusses arbeitsrechtliche Regelungen betroffen sind, bitten wir um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums dazu nur eine allgemeine Stellungnahme abgeben können.
     
    Weitergehende Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Grundsätzlich gilt folgendes:
     
    Der Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung (PKV) wird grundsätzlich auch für Angehörige wie Ehepartner, Lebenspartner und Kinder gewährt, wenn diese bei einer Pflichtversicherung des Arbeitnehmers familienversichert wären.
     
    Einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss für seine Angehörigen hat ein Arbeitnehmer jedoch nur dann, wenn der Angehörige ebenfalls privat krankenversichert ist.

    Für Kinder, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, besteht dagegen kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss vom Arbeitgeber.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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