Auf verschiedenen Seiten wird eine bestimmte Frage zu dem genannten Thema unterschiedlich interpretiert. Welche Höhe des AG-Zuschusses ist zu zahlen?
Für das Jahr 2025 beträgt die (BBG) der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) 5.512,50 Euro pro Monat.
Das SV-Brutto beträgt 5.250 €, ohne Einmalzahlungen oder unbezahlte Zeiten.
Der zusätzliche KK-Beitrag beträgt 2,19 %. Wird der Zuschuss bei frw. Versicherten immer von der BBG aus gerechnet?
Was für eine Rechnung stimmt?
a) 5.512,5 EUR * 16,79 % (14,6 + 2,39) / 100 / 2 = 462,77 EUR
b) 5.250 EUR *16,79 % / 100 × 2 = 440,74 EUR
Ich wäre dankbar für eine Aussage, ggf. mit Textquelle.
VG
SW