Unser Gesellschafter-GF möchte seinen Anstellungsvertrag aufgrund rechtlicher Änderungen und genauerer Regelungen ändern. Da es sich in seinen guten um eine nicht unerhebliche Menge handelt, möchte er einen neuen Vertrag erstellen und diesen den alten ersetzen lassen. Er ist sich jedoch nicht sicher ob eine solche Vereinbarung überhaupt gültig wäre. Üblicherweise gibt es ja in solchen Fällen eine Änderungskündigung, da eine ordentliche Kündigung jedoch so lange ausgeschlossen ist, solange der GF Inhaber von Geschäftsanteilen ist, fragt er sich ob eine solche Änderungskündigung überhaupt möglich ist. Eine gemeinsame Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und dem GF wäre ihm am liebsten, wobei er aktuell Alleingesellschafter ist. Die Frage lautet also, genügt eine Vereinbarung, es geht nur über eine Änderungskündigung oder sind beide Punkte ausgeschlossen ? In diesem Fall müsste also eine umfassende Vertragsergänzung mit allen sich ändernden Regelungen erfolgen.