Expertenforum - Änderung Steuerklasse

Expertenforum

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  • 01
    Änderung Steuerklasse

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wie lange darf bzw. kann der Arbeitgeber die ELSTAM Daten rückwirkend ändern (vor Abgabe der Lohnsteuerbescheinigung). Wenn z.B. im Januar festgestellt wurde, dass ab 11/2024 mit der falschen Steuerklasse abgerechnet wurde. Darf man das dann abändern?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Änderung Steuerklasse

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wir verstehen den Sachverhalt so, dass der Arbeitgeber versehentlich eine unzutreffende (von den ELStAM abweichende) Lohnsteuerklasse verwendet hat. Dies kann und muss bis zur Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung korrigiert werden. Wird der Fehler erst später entdeckt, ist gemäß § 41c Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG das Betriebstätten-Finanzamt zu informieren.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 03
    RE: Änderung Steuerklasse

    Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wann ist der AG nicht mehr verpflichtet, die Steuerklasse rückwirkend zu ändern?


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

  • 04
    RE: Änderung Steuerklasse

    Sehr geehrter Fragesteller,


    sobald die Lohnsteuerbescheinigung für einen Zeitraum übermittelt wurde, sind rückwirkende Änderungen/Korrekturen nicht mehr möglich.

    Statt dessen ist das Betriebsstätten-Finanzamt auf die fehlerhafte Lohnsteuerberechnung hinzuweisen. Für den Arbeitgeber bleibt dann das Risiko, bei vorwerfbaren Abrechnungsfehlern in Haftung genommen zu werden, falls der zu niedrige Steuereinbehalt nicht im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung korrigiert werden kann.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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