Sehr geehrte Damen und Herren,
wie lange darf bzw. kann der Arbeitgeber die ELSTAM Daten rückwirkend ändern (vor Abgabe der Lohnsteuerbescheinigung). Wenn z.B. im Januar festgestellt wurde, dass ab 11/2024 mit der falschen Steuerklasse abgerechnet wurde. Darf man das dann abändern?
Vielen Dank für die Rückmeldung.