Sehr geehrte Damen und Herren,
ein AN ist ab 15.08. bei einem AG Rechtskreis Ost angestellt. Der AN wohnt in München also Rechtskreis West und arbeitet von München im Home Office. Somit ist er bei der DEÜV-Meldung mit Rechtskreis West anzumelden. Der AN beabsichtigt zeitnah an den Ost-Sitz des AG umzuziehen.
Wie verhält es sich beim einem Umzug zum 15.09.? Welcher Rechtskreis ist für September abzurechnen? Oder ist der Monat aufzuteilen?
Vielen Dank! Kluge