Expertenforum - Abrechnung Rechtskreis Ost West

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  • 01
    Abrechnung Rechtskreis Ost West

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein AN ist ab 15.08. bei einem AG Rechtskreis Ost angestellt. Der AN wohnt in München also Rechtskreis West und arbeitet von München im Home Office. Somit ist er bei der DEÜV-Meldung mit Rechtskreis West anzumelden. Der AN beabsichtigt zeitnah an den Ost-Sitz des AG umzuziehen.

    Wie verhält es sich beim einem Umzug zum 15.09.? Welcher Rechtskreis ist für September abzurechnen? Oder ist der Monat aufzuteilen?

    Vielen Dank! Kluge

  • 02
    RE: Abrechnung Rechtskreis Ost West

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    können Sie mir bitte mitteilen, wann mit einer Antwort zu rechnen ist, da wir die Lohnrechnung fertigstellen müssen. Vielen Dank. Kluge

  • 03
    RE: Abrechnung Rechtskreis Ost West

    Hallo Kluge,
     
    die Beitragsberechnung (Ost oder West) richtet sich nach dem Beschäftigungsort im Sinne des § 9 SGB IV. Beschäftigungsort ist der Ort, an dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Sofern ein Arbeitnehmer von einem Homeoffice aus arbeitet, gilt dieses als Arbeitsstätte.
     
    Wird die tatsächliche Beschäftigung an mehreren Arbeitsstätten ausgeübt, gilt als Beschäftigungsort die Arbeitsstätte, in der sie überwiegend ausgeübt wird.
     
    Demzufolge ist der Rechtskreis maßgebend, in dem die Beschäftigung überwiegt.
     
    Eine Aufteilung erfolgt in einem solchen Fall nicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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