Liebes Expertenteam,
wir benötigen Ihre Hilfe.
Auszubildende (Personengruppe 102) erhalten nach dem BBiG (z.B. VfA-K oder KfB-Azubis) bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung, wenn sie "aus einem sonstigen, in ihrer Person liegenden Grund unverschuldet verhindert sind, ihre Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis zu erfüllen" (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BBiG). Zu den anerkannten Verhinderungsgründen gehört u.a. die schwerwiegende Erkrankung naher Angehöriger (vgl. Beck-Online, Rnr. 13 zu § 19 BBiG). Damit haben BBiG-Azubis keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGBV (§ 45 Abs. 1 Satz 2, § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V).
Für dual Studierende (Personengruppe 102) gilt das BBiG nicht, daher haben diese Nachwuchskräfte auch keinen Entgeltfortzahlungsanspruch bei Erkrankung des Kindes. Für sie besteht - wie bei den sonstigen Arbeitnehmer*innen - der Anspruch auf unbezahlte Freistellung bei der LHM als Arbeitgeberin bei gleichzeitiger Zahlung von Kinderkrankengeld durch die KK (wenn die Nachwuchskraft und das Kind (< 12 Jahre) gesetzlich versichert ist). Die Abwesenheit wird bei uns als PflegekrKind § 45 SGB V Zahlungseinstellung erfasst, dieser Subtyp generiert eine Zahlungseinstellung sowie eine Meldung an die KK wg. der Krankengeldzahlung.
Problem für die Studierenden mit Kind: Offensichtlich differenziert die Meldebescheinigung an die KK nicht zwischen den verschiedenen Gruppen der Nachwuchskräfte, sondern es wird sowohl bei BBiG-Azubis als auch bei dual Studierenden der Personengruppenschlüssel 102 (Auszubildende) angegeben. Daher lehnen die Krankenkassen die Krankengeldzahlungen auch bei dual Studierenden mit dem Verweis auf § 19 BBiG ab. Die bisherige Vorgehensweise von unserer Ausbildungsabteilung (Unterstützung der dual Studierenden bei der fristgerechten Einlegung von Widersprüchen) ist derzeit eine "pragmatische Notlösung". Warum müssen denn die dual Studierenden überhaupt in die Situation kommen und einen Widerspruch einlegen.
Gibt es eine Möglichkeit, hier im derzeitigen Verfahren etwas zu ändern (z.B anderer Personengruppenschlüssel 101 bei dual Studierenden)?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.