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  • 01
    Abgeltung Urlaub ohne SV-Tage

    Hallo,


    ein Mitarbeiter von mir ist seit November 2024 bis aktuell arbeitsunfähig.


    Dadurch hat er noch Urlaub aus 2024 und 2025 und hat nun überraschend zum 30.06.2025 gekündigt.


    Sind die Urlaubsabgeltungen für 2024 und 2025 in meinem Fall Sozialversicherungspflichtig?


    Vielen Dank.


    Peter Weber

  • 02
    RE: Abgeltung Urlaub ohne SV-Tage

    Hallo Herr Weber,
     
    da nach Ihren Angaben der Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis zum 30.06.2025 gekündigt hat, ist das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungsrechtlich zu diesem Zeitpunkt mit dem Grund der Abgabe „30“ zu beenden.
     
    Bei einer Abgeltung von nicht genommenen Urlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gilt sozialversicherungsrechtlich folgendes:
     
    Bei einer Urlaubsabgeltung handelt es sich um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das nach Beendigung der Beschäftigung gezahlt wird, ist grundsätzlich dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist.
     
    Da in dem Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres aufgrund des Bezuges von Krankengeld keine SV-Tage angefallen sind und die Märzklausel nicht anzuwenden ist, bleibt diese Einmalzahlung beitragsfrei in der Sozialversicherung, da in einem solchen Fall eine Beitragspflicht nicht verwirklicht werden kann. Dies gilt sowohl für die jetzt noch abzugeltenden Urlaubstage für 2024 als auch für die aus 2025.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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