Guten Tag, das Thema wirft ja mehrere Fragen auf, die in den Unterlagen nicht angesprochen oder beantwortet werden. Beendetes Arbeitsverhältnis ist eindeutig, d.h. Zahlung in Monaten nach Austrittsmonat heisst dann Zuordnung zu letztem abgerechneten Zeitraum vor Austritt, unabhängig ob noch SV-Lüfte vorhanden sin doder nicht. Was versteht die Sozialversicherung unter ruhendem Arbeitsverhältnis? Und bei Ermittlung und Meldung über Ausfüllhilfen muss dann auch manuell überwiesen werden? Genügt auch dann die Ermittlung über den letzten Abrechnungszeitraum vor sozialversicherungsrechtlichem Status "ruhend"? Kann die Vereinfachungsregel "wie Einmalentgelt" zur Ermittlung angewandt werden (Ausnahme Umlage?)
Wie ist der Fall bei Aussteuerung zu behandeln? Falls die Aussteuerung auch ein sozialversicherungsrechtlich ruhendes Arbeitsverhältnis begründet, liegen vor der Aussteuerung i.d.R. 18 MOnate ohne Lohnfortzahlung und damit ohne Versicherungstage. D.h. eine Zuordnung zum letzten MOnat vor Aussteuerung ergäbe i.d.R: keine Beiträge. MIr fehlt neben dem Hinweis "das ist so" un ddem zitieren der Gesetzestexte etwas die praktische Herangehensweise. Was ist in der Sozialversicherung der letzte Entgeltabrechnungszeitraum, bei uns durchlaufen alle Belegschaftsmitglieder - solange sie arbeitsrechtlich nicht ausgeschieden sind - die Entgeltabrechnung.