Expertenforum - Abfrage von Impfnachweisen + Vorsorgeuntersuchungen

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  • 01
    Abfrage von Impfnachweisen + Vorsorgeuntersuchungen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir sind im medizinischen Bereich tätig (Absicherung von Events, Betriebssanitätsdienst und vergleichbare Aufgabengebiete).

    In dem Zusammenhang sollen die Kollegen

    - Impfnachweise Masern und Hepatitis B

    - Nachweise über ggfs. bereits vorhandene Vorsorgeuntersuchungen (z.B. G37 für Bildschirmarbeit u.a.)

    vorlegen.


    Gerade bei Gesundheitsdaten steht man immer wieder vor der Frage WAS darf ich davon speichern?

    Ist es zulässig die Unterlagen (Impfausweis und ggfs. Befunde der G-Untersuchungen) zu speichern oder dürfte man hier lediglich nach Sichtprüfung eine Aktennotiz machen (z.B. "Impfschutz Masern vorhanden" + evtl. Datum)?

  • 02
    RE: Abfrage von Impfnachweisen + Vorsorgeuntersuchungen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Zunächst müssten Sie – ggf. mit Ihrem Datenschutzbeauftragten – klären, ob die Erhebung der personenbezogenen Gesundheitsdaten überhaupt rechtmäßig ist.


    Selbst wenn danach die Erhebung des Impfstatus zulässig ist, besteht nach dem von Ihnen mitgeteilten Sachverhalt keine Grundlage dafür, den Impfausweis insgesamt zu kopieren und abzuspeichern. Ausreichend wäre der von Ihnen angesprochene Sichtvermerk.


    Die Bescheinigungen des Betriebsrats über die durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen nach § 6 Abs. 3 ArbMedVV können dagegen unter Beachtung der weitergehenden datenschutzrechtlichen Anforderungen für die Aufbewahrung derartiger Unterlagen abgelegt werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

     

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