Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind im medizinischen Bereich tätig (Absicherung von Events, Betriebssanitätsdienst und vergleichbare Aufgabengebiete).
In dem Zusammenhang sollen die Kollegen
- Impfnachweise Masern und Hepatitis B
- Nachweise über ggfs. bereits vorhandene Vorsorgeuntersuchungen (z.B. G37 für Bildschirmarbeit u.a.)
vorlegen.
Gerade bei Gesundheitsdaten steht man immer wieder vor der Frage WAS darf ich davon speichern?
Ist es zulässig die Unterlagen (Impfausweis und ggfs. Befunde der G-Untersuchungen) zu speichern oder dürfte man hier lediglich nach Sichtprüfung eine Aktennotiz machen (z.B. "Impfschutz Masern vorhanden" + evtl. Datum)?