Expertenforum - Abfindungsauszahlung

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  • 01
    Abfindungsauszahlung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein AN wurde im Februar 2024 gekündigt und erhält nach gerichtlicher Auseinandersetzung eine Bruttoabfindung. Davon sind 50 % im August und 50 % im Oktober auszuzahlen. Würden Sie unserer Vorgehensweise zustimmen, die Abrechnung der 100 %- igen Abfindung zur Lohnsteuer komplett als Nachberechnung für Februar 2024 durchzuführen und von der Nettoabfindung 50 % im August einzubehalten und für die Auszahlung im Oktober 2024 vorzumerken.

    Oder sind jeweils 50 % als Nachberechnung Februar 2024 getrennt im August und Oktober 2024

    abzurechnen? Wäre dies so, würde die Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug jedes Mal zum 29.02.2024 korrigiert. Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: Abfindungsauszahlung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Abfindungsbeträge müssen jeweils im Monat des tatsächlichen Zuflusses bescheinigt und lohnbesteuert werden nach den in diesen Monaten abgerufenen/gültigen ELSTAM, ggf. mit Steuerklasse 6.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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