Sehr geehrte Damen und Herren,
ein AN wurde im Februar 2024 gekündigt und erhält nach gerichtlicher Auseinandersetzung eine Bruttoabfindung. Davon sind 50 % im August und 50 % im Oktober auszuzahlen. Würden Sie unserer Vorgehensweise zustimmen, die Abrechnung der 100 %- igen Abfindung zur Lohnsteuer komplett als Nachberechnung für Februar 2024 durchzuführen und von der Nettoabfindung 50 % im August einzubehalten und für die Auszahlung im Oktober 2024 vorzumerken.
Oder sind jeweils 50 % als Nachberechnung Februar 2024 getrennt im August und Oktober 2024
abzurechnen? Wäre dies so, würde die Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug jedes Mal zum 29.02.2024 korrigiert. Vielen Dank Kluge