Sehr geehrtes Expertenteam,
das Arbeitsverhältnis einer Personalie endete zum 07.09.22 aufgrund einer fristlosen Kündigung.
Im Rahmen eines hierauf folgenden Rechtsstreits endet das Arbeitsverhältnis nun zum 31.10.22.
Der Personalie ist für den Verlust des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung i. H. v. 18.000,00 € brutto zu zahlen.
Hiervon wird ein bestimmter Betrag auf die Leistung auf ALG bei der Bundesagentur für Arbeit angerechnet (Erstattungspflicht des Arbeitgebers).
Frage 1:
Die Abfindung ist in voller Höher lohnsteuerpflichtig und sozialversicherungsrechtlich unter den o. g. Ausführungen beitragsfrei, auch vor allem unter Berücksichtigung des Umstandes, dass ein bestimmter Betrag auf die Leistung auf ALG bei der Bundesagentur für Arbeit angerechnet wird. Ist dies korrekt?
Frage 2:
Wir haben zum 07.09.22 eine Abmeldung vorgenommen, welche nun storniert werden muss, da das Arbeitsverhältnis "in gegenseitigem Einvernehmen" nun erst zum 31.10.22 endet.
Da in dem Zeitraum vom 08.09.22 (erneute Anmeldung) bis einschließlich 31.10.22 kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt fließen wird (=ausschließlich die Abfindung) fragen wir uns, welche Meldung wir für diesen Zeitraum an die KK zu übermitteln haben.
Haben Sie vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Personalwesen