Liebes Expertenteam,
eine Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist, möchte sich gern ihre Anwartschaft bei der Unterstützungskasse abfinden lassen. Seitens der Unterstützungskasse liegt die Bestätigung vor, dass es sich um eine abfindbare Kleinstanwartschaft handelt. Sozialversicherungsrechtlich gehe ich davon aus, dass es sich um einen Versorgungsbezug handelt. Die Stadt Leipzig ist bisher keine Zahlstelle für Versorgungsbezüge. Reguläre Anwartschaften werden von einem Dienstleister gezahlt. Die Abfindung von Kleinstanwartschaften fällt leider nicht in den Dienstleistungsvertrag. Welche Möglichkeiten bestehen für eine ordnungsgemäße Beitragsabführung? Genügt ggf. eine Anzeige gegenüber der Krankenkasse, damit diese die Beiträge einfordert?