Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zu einer Geringfügigen Beschäftigten die zum 31.10.2025 gekündigt wurde. Es gibt einen Abwicklungsvertrag aus dem eine Abfindung für den Verlust seines Arbeitsverhältnisses in Höhe von EUR 500,00 hervorgeht. Diese ist im November zu zahlen.
Aus der Literatur habe ich entnommen, dass eine Abfindung wegen Verlust des Arbeitsplatzes kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt darstellt. Somit würde ich für die Abrechnung Oktober zum einen das Entgelt der geringfügigen Beschäftigung von EUR 556,00 zzgl. der Abfindung (beitragsfrei) in Höhe von EUR 500,00 abrechnen. Hinsichtlich des Verdienstes von EUR 556,00 x 10=5560,00 zzgl. EUR 500,00 Abfindung bekomme ich keine Probleme, dass ich das ganze als normales Arbeitsverhältnis abrechnen muss?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Angela D.