Hallo, wie verhält es sich mit der Beitragspflicht, wenn der Arbeitnehmer eine Abfindung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gezahlt bekommt und dieser im Anschluss eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt? Das Arbeitsverhältnis wurde zum 31.12.2024 beendet und die Abfindung wurde im Januar als Einmalzahlung bezahlt. Vielen Dank für die Hilfe!
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Abfindung Beitragspflicht
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RE: Abfindung Beitragspflicht
Guten Tag,
Abfindungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten durch den Verlust des Arbeitsplatzes sind sozialversicherungsfrei. Das entscheidende Kriterium hierbei ist, dass die Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird.
Wenn in Ihrer Sachverhaltsschilderung das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2024 endet und die Abfindung wegen Arbeitsplatzverlust gezahlt wird, ist die nach Beschäftigungsende gezahlte Abfindung beitragsfrei.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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RE: Abfindung Beitragspflicht
Gilt das dann auch für die Krankenversicherungspflicht des Arbeitnehmers? D.h. muss der Arbeitnehmer für diese Abfindung auch keine Krankenversicherungsbeiträge abführen?
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RE: Abfindung Beitragspflicht
Guten Tag,
grundsätzlich gilt das auch für die Krankenversicherungspflicht während des Beschäftigungsverhältnisses.
Wenn der Mitarbeitende nach Ende der Beschäftigung freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, können ggf. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auch aus der Abfindungszahlung bzw. aus Teilbeträgen anfallen.
Wir bitten um Verständnis, dass Ihnen nur die zuständige Krankenkasse eine verbindliche Auskunft zur Beitragshöhe erteilen kann, da uns die Gesamteinkünfte nicht bekannt sind.
Mit freundlichen Grüßen
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