Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Arbeitnehmerin hätte mit dem Austritt 30.04 eine Abfindung ausbezahlt bekommen.
Leider wurde dies versäumt.
Darf ich in diesem Fall die Abfindung als Rückrechnung dem Monat April zuordnen? Also Steuerdaten April oder müssen die Steuerdaten aus Mai berücksichtigt werden?
Vielen Dank.