Hallo,
ein Mitarbeiter ist vom Arbeitgeber gekündigt worden. Es wurde Kündigungsschutzklage eingereicht. Das Arbeitsgericht hat beschlossen, das dem Mitarbeiter im Austrittsmonat eine Abfindung ausgezahlt werden soll.
Ist diese Abfindung SV-Pflichtig?
Oder gilt in diesem Fall die SV-Freiheit, da das Gericht diese Abfindung unter Berücksichtigung des §§9,10 KSchG aufgrund des Verlustes des Arbeitsplatzes zugesprochen hat?
Viele Grüße