Mit einem Mitarbeiter wurde eine Abwicklungsvereinbarung getroffen, wonach der Mitarbeiter mit Unterschrift die Hälfte der Abfindung "als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstandes, insb. als Ausgleich für den Verdienstausfall, und zur zügigen Klärung der Vertragsbeziehung" sofort erhält, die andere Hälfte zum Beendigungstermin (03/2026). Der Mitarbeiter ist seit mehreren Monaten erkrankt und aus der Lohnfortzahlung raus. Lt. Abwicklungsvertrag werden weitere Zahlungen an den MA (egal aus welchem Grund, wie zB Entgeltfortzahlung, Gehalt, Urlaubsabgeltung) vom Abfindungsbetrag abgezogen.
Ist die Abfindung in Höhe des maximalen Betrags eventueller Gehaltszahlungen sozialversicherungspflichtiges Entgelt? Oder sogar in voller Höhe der Abfindung? Und müssen SV-Beiträge einbehalten werden auch wenn der MA seit Juli aus der Entgeltfortzahlung raus ist?
Danke!