Hallo,
es liegt mir ein Vergleich, mit einer Abfindung in Höhe von 67.000 wegen dem Verlust des Arbeitsplatzes vor. Der Betrag wir in zwei Raten noch während der bestehenden Beschäftigung ausbezahlt. Würde die Abfindung Sozialversicherungs frei abrechnen?
Vielen lieben Dank für ihre Rückantwort.