Expertenforum - Abfindung

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  • 01
    Abfindung

    Hallo,

    es liegt mir ein Vergleich, mit einer Abfindung in Höhe von 67.000 wegen dem Verlust des Arbeitsplatzes vor. Der Betrag wir in zwei Raten noch während der bestehenden Beschäftigung ausbezahlt. Würde die Abfindung Sozialversicherungs frei abrechnen?

    Vielen lieben Dank für ihre Rückantwort.

     

  • 02
    RE: Abfindung

    Hallo Annalena,
     
    sofern es sich in Ihrem Sachverhalt bei dem Vergleich um eine Abfindungszahlung im Sinne der §§ 9 und 10 Kündigungsschutzgesetz handelt, die tatsächlich für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten gezahlt wird, stellt diese kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar und unterliegt daher nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Eine Auszahlung verteilt auf mehrere Monate hat keine Auswirkungen auf die Beitragsfreiheit.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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