Expertenforum - Abbau Wertguthaben

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  • 01
    Abbau Wertguthaben

    Guten Tag,

    unsere Mitarbeiter haben die Möglichkeit einen Teil Ihres Entgelts in ein Wertguthabenkonto einzuzahlen.

    Ab 01/2025 haben wir die erste Mitarbeiterin, die nicht mehr arbeitet und Ihr Wertguthaben bis zu ihrem Rentenbeginn (Regelatersrente) im November 2025 abbaut und eine monatliche Auszahlung erhält?

    Mit welchem Beitragsgruppenschlüssel ist sie abzurechnen? 1111 ?

    Mit welchem Personengruppenschlüssel? 101?

    Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung?





     

  • 02
    RE: Abbau Wertguthaben

    Hallo Frau Mayer,
     
    für Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung während der Freistellung von der Arbeitsleistung ihr Arbeitsentgelt weiterhin erhalten, besteht im Falle der Arbeitsunfähigkeit ein grundsätzlicher Krankengeldanspruch, wenn mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses kein unmittelbares Ausscheiden aus dem Erwerbsleben verbunden ist. Für diese Arbeitnehmer ist deshalb während der Freistellungsphase stets der allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung anzuwenden.
     
    Wird dagegen - wie in Ihrem Fall beschrieben - die Beschäftigung nach der Freistellung nicht wieder aufgenommen, weil die beschäftigte Person aus dem Erwerbsleben ausscheidet, findet in der Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz Anwendung.
     
    Der Beitragsgruppenschlüssel lautet demzufolge „3111“ (Personengruppenschlüssel „101“).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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