Ein AN war die ersten beiden Tage seiner Arbeitsunfähigkeit ohne ärztliches Attest zu Hause. Ab dem 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit lag ein ärztliches Attest vor. Werden zur der 42 Tage Frist der Lohnfortzahlung die ersten beiden Tage der AU dazugezählt (arbeitsrechtlich)? Ab wann besteht dann Anspruch auf Krankengeld?
Expertenforum
Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
-
01
Ab wann Krankengeldbezug bei Arbeitsunfähigkeit mit Tagen ohne ärztliches Attest
-
02
RE: Ab wann Krankengeldbezug bei Arbeitsunfähigkeit mit Tagen ohne ärztliches Attest
Guten Tag,
Ihre Frage zu Lohnfortzahlungsansprüchen betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
Sozialversicherungsrechtlich geben wir Ihnen gerne folgende Auskunft:
Als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit (AU) gegenüber der Krankenkasse gelten die von den Arztpraxen per eAU übermittelten AU-Daten. Eine proaktive Meldung der AU-Daten an Arbeitgeber durch die Krankenkasse erfolgt nicht.
Arbeitgeber können jedoch die vom Arzt übermittelten AU-Daten ihrer Mitarbeitenden über ein systemgeprüftes Programm/elektronisch gestützte systemgeprüfte Ausfüllhilfe bei der jeweiligen Krankenkasse Anfragen. Die Krankenkasse meldet dann zurück, welche Daten ihr vorliegen (z. B. Name der beschäftigten Person, Beginn und Ende der AU, Datum der ärztlichen Feststellung der AU, Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung, Angaben zu einem Arbeitsunfall/sonstigen Unfall).
Nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) besteht bei durchgehend vorliegender Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich ein Anspruch auf bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Alle Arbeitsunfähigkeitszeiten eines Arbeitnehmers, die auf derselben Krankheitsursache beruhen, sind zusammenzurechnen.
Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, für die keine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wurde, sind grundsätzlich nicht auf die Dauer der Entgeltfortzahlung anzurechnen. Tage, für die ohne ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Arbeitsentgelt fortgezahlt wurde, sind jedoch dann auf den 6-wöchigen Entgeltfortzahlungsanspruch anzurechnen, wenn „glaubhaft“ dargelegt wird, dass eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Der glaubhafte Nachweis ist allerdings als erbracht anzusehen, wenn sich eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit an eine nicht ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit unmittelbar anschließt.
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht grundsätzlich von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an (§ 46 SGB V). Sofern die Arbeitsunfähigkeit nicht durch einen Arzt festgestellt wurde, kann dieser Zeitraum aufgrund des fehlenden Nachweises nicht von der Krankenkasse berücksichtigt werden.
Letztlich sollte die Frage zur Entgeltfortzahlungsdauer und ab wann für den Mitarbeiter ein Anspruch auf Krankengeld besteht mit der zuständigen Krankenkasse anhand der dort vorliegenden Unterlagen verbindlich geklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam -
03
RE: Ab wann Krankengeldbezug bei Arbeitsunfähigkeit mit Tagen ohne ärztliches Attest
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Auch die nicht durch ein ärztliches Attest nachgewiesenen Tage einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit werden für die sechswöchige Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall angerechnet. Das heißt, die ersten beiden Tage der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit in Ihrem Fall werden auf die Gesamtdauer (also 42 Kalendertage bzw. sechs Wochen) der Entgeltfortzahlung angerechnet.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
Themenbereich:
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönliche Ansprechperson
Kontaktformular